Zuschüsse

Jeder Euro zählt: Für welche Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden? Findet es hier heraus!

In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder- und Jugendarbeit finanziell v.a. aus Mitteln des sogenannten Landesjugendplans über das Ministerium für Soziales und Integration und das Kultusministerium gefördert.

Wenn ihr Neuanschaffungen für euer Zeltlager plant, gib es die Möglichkeit für Zuschüsse. Für folgende Dinge könnt ihr einen Antrag stellen: Großzelte, Zeltzubehör, Zeltreparaturen.

Beantragung

Für die Beantragung müssen bestimmte Richtlinien berücksichtigt werden. Diese findet ihr hier als ausserschulische-Jugendbildung oder unter www.jugendarbeitsnetz.de und dort unter der Rubrik „Geld“ und dem Link „Landesjugendplan“.

Öffentliche Zuschüsse können auch auf Stadt- und Kreisebene für pädagogisches Arbeitsmaterial usw. beantragt werden. Bitte informiert euch rechtzeitig bei den Stadt- und Kreisjugendringen.

Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden, die zur Förderung der Jugenderholung und Jugendbildung dienen:

  • Förderung von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien, die an einem Zeltlager/einer Freizeit teilnehmen wollen
  • Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmer/innen
  • Pädagogische Betreuer/innen bei Freizeiten
  • Jugendgruppenleiter/innen-Lehrgänge, darunter fallen auch Schulungen, die auf Regions- und Bezirksebene im Sonntagsschul-, Jungschar- und Jugendbereich stattfinden
  • Seminare der außerschulischen Jugendbildung (politische, soziale, sportliche, ökologische, technologische und musisch-kulturellen Jugendbildung)
  • Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (politische, soziale, sportliche, musisch-kulturelle, ökologische und technologische Jugendbildung)
  • Gedenkstättenfahrten

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