Rechtsfragen

Gut zu wissen: Basics zu Aufsichtspflicht, DSGVO, Versicherungen und noch viel mehr!

Anmeldung

Für eine Ausschreibung benötigt ihr einen Ausschreibungstext mit den wichtigsten Daten für die Veranstaltung, Leistungsbeschreibung, Preis und ein Anmeldungsformular. 

Hier ist es wichtig, dass ihr den Preis gut kalkuliert, damit ihr mit der Veranstaltung nicht Minus macht.

Für eine Anzahlung gilt, dass man max. 20% und höchstens 250 € verlangen und der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vorher überwiesen werden.

Aufsichtspflicht

Als Mitarbeitende habt ihr während der Gruppenstunde die Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Personen. 

Aufsichtspflicht bedeutet: 
Ihr habt die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass euch die zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zugefügt werden.
Ihr musst ständig wissen, wo sich die zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun.
Ihr müsst vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die euch anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren.

Um seine Aufsichtspflicht zu erfüllen, gibt es 5 Pflichten des Jugendleiters/Betreuers:
- Pflicht zur umfassenden Information
- Pflicht zur Vermeidung/ Beseitigung von Gefahrenquellen
- Pflicht zu Hinweisen und Warnungen im Umgang mit Gefahren (Belehrung)
- Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung
- Pflicht zum Eingreifen in gefährlichen Situationen

Wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht?  
 
Gruppenstunden 
- Mit dem Kommen der ersten Kinder und dem Gehen des letzten Kindes 
- Für den Hinweg bzw. Rückweg von zu Hause zur Gruppenstunde besteht keine Aufsichtspflicht 

Zeltlager, Freizeiten, Ferienfahrten, …
- Rund um die Uhr, d.h. von Beginn bis zum Ende der Aktion 

Aufsichtspflichtverletzung 
Eine Aufsichtspflichtverletzung und damit auch eine Haftung des Jugendleiters nach den Vorschriften der §§823 u. §832 BGB setzt immer ein Verschulden des Jugendleiters bei Wahrnehmung der Aufsichtspflicht voraus. Dabei ist die Aufsichtspflichtverletzung selten vorsätzlich und meistens fahrlässig. Hier haftet im Regelfall der Träger!

Weitere Informationen in „Recht haben.“ Vom Landesjugendring BW.

Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen müsst ihr auf den Infektionsschutz, die dazugehörige Impfung und Prophylaxe hinweisen.   

Wichtig ist, dass jeder Teilnehmende einen gültigen Personalausweis, Reisepass und ggf. Visa hat.

Bildrechte

Bilder auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, gehören zu den personenbezogenen Daten. Bevor ihr ein Bild macht, müsst ihr die Person fragen, ob ihr ein Bild von ihr machen dürft. Dazu gehört, dass ihr sie aufklären müsst, was mit diesem Foto passiert. Diese Abfrage kann mündlich oder schriftlich erfolgen, aber bei Personen unter 16 Jahren braucht ihr die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. 

Urheberrechte am Bild:
Die Urheberrechte sind dann wichtig, wenn ihr das Bild veröffentlichen wollt. Der Fotograf ist der Urheber und hat die Rechte am Bild. Dieser muss die Zustimmung für die Veröffentlichung geben. Bei Veränderung des Werkes muss der Urheber auch zustimmen.

Mythos: ab 20 Personen verfällt das Recht am eigenen Bild. 
Falsch! Solange die Personen erkenn- und identifizierbar sind, kann das Bild nicht verwendet werden. Die Personen müssen verpixelt oder unkenntlich gemacht werden. Ausnahme: es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung (Demo, Konzert, ...)

Beispieltext für eine Anmeldung:
Außerdem bin ich mir bewusst, dass während der Veranstaltung Bilder und Videos von mir gemacht werden, die möglicherweise in Publikationen (Organisation – und bsp. Gemeindebrief, Flyer) verwendet werden. Dieser eingeschränkten Verwendung stimme ich zu.

weitere Informationen in „Recht - Gut informiert sein“ von Wilka & Schmidt.  

Datenschutzerklärung

Die Anforderungen an Dokumentation von Daten werden immer höher. Für personenbezogene Daten gelten besondere Richtlinien, die hier in der Datenschutzverordnung der EmK Deutschland zu finden sind. 

Datenschutzerklärung für Anmeldungen

Für die Anmeldungen werden Einverständniserklärungen für die Datenschutzbestimmung benötig. 
Hier ein Beispiel:

Im Rahmen der Anmeldung werden Ihre personenbezogenen Daten auf der Webseite gespeichert. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Anmeldung zur Verfügung stellen, werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung und Teilnahme und interne Informationen verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Weiterhin können diese Daten verwendet werden, um Sie über Neuigkeiten rund um (Veranstaltung) zu informieren. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit unter (E-Mail) zu widerrufen.  

Datenschutzerklärung für Ehrenamtliche

Wenn ihr als ehrenamtliche Mitarbeitende in der EmK regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgeht, muss diejenige Stelle, für die ihr tätig seid, euch auf das Datengeheimnis verpflichten. In diesem Merkblatt  erhaltet ihr einige Informationen über den wesentlichen Inhalt des Datengeheimnisses und den Sinn der Verpflichtungserklärung.

Die Merksätze zum Datenschutz findet ihr hier.

Freizeitpass (Veranstaltungspass)

Durch einen Freizeitpass oder Veranstaltungspass fragt ihr die wichtigsten Informationen über die Teilnehmenden ab. Weiter enthalten sind die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten und der gesundheitliche Zustand der Teilnehmenden.

Eine Vorlage findet ihr unter www.freizeitpass.de  oder hier .

Notfallplan für konkrete Fälle von Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch

Mit diesem Notfallplan für Fälle von Gewaltanwendung und Kindesmisshandlung wollen wir eine Hilfe an die Hand geben, um in solch schwierigen Situationen angemessen und gut reagieren zu können. Wer mit Fällen von sexueller Gewalt oder anderen Formen von Kindesmisshandlung konfrontiert wird, fühlt sich zunächst einmal überfordert und hilflos. 

Was ist zu tun? Was ist zu veranlassen, was ist in jedem Fall zu vermeiden? 
Im Notfallplan könnt ihr Lösungsansätze finden.
Der Notfallplan kann hier als PDFheruntergeladen werden.

Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht die Pflicht, eine Fachkraft hinzuzuziehen. Fachkräfte gibt es in den Kinder- und Jugendwerken. Anonyme Beratung von Fachkräften gibt es im zuständigen Jugendamt.

Reisebedingungen

Jede Reise, die unter dem Dach der EmK veranstaltet wird, muss nach den Reisebedingungen der EmK durchgeführt werden. Die Reisebedingungen findest du hier.

Reiserücktritt

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Ihr seid zur Rückerstattung des Reisepreises infolge des Rücktritts verpflichtet, und zwar unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. 

Hinweise aus den Reisebedingungen der EmK findet ihr hier.

Schutzauftrag

Für die Kinder und Jugendlichen in unseren Gruppen und Angeboten haben wir eine besondere Verantwortung. Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche in unserer Kirche in keiner Weise zu Schaden kommen. Gewalt als Mittel der Erziehung und Konfliktlösung ist keine Lösung. Die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen sensibel und aufmerksam wahrzunehmen. 

Gesetzliche Regelungen findet ihr im Achtes Buch des Sozialgesetzbuches, kurz SBG VIII, und der §72a SGBVIII regelt den ggf. Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit. Daher ist es wichtig, dass jeder Mitarbeitende in der Kinder- & Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigt. Führungszeugnisse müssen rechtzeitig auf dem Rathaus beantragt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeit bekommt ihr bei eurem Pastor/in ein Formular, um es kostenlos zu beantragen.

Den Verhaltenskodex der EmK müssen alle ehrenamtliche Mitarbeitende für eine Veranstaltung lesen und unterschreiben. Ihr könnt sie hier herunterladen.

Was ist bei Krise und Unfall zu tun?

Bei Unfällen, Naturereignissen, Brand und Überfall müssen zuerst Rettungskräfte alarmiert werden und dann Soforthilfe geleistet werden. Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, überlegt handeln und umsichtig kommunizieren. 

Regeln für Anrufe bei Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdiensten: 
 
Wer ruft an?  Name, Funktion, Verantwortlichkeit 
Was ist geschehen? Art des Ereignisses: Unfall, Personenschaden, Sachschaden, Naturereignis, Delikt
Wann ist es geschehen? Möglichst genaue Zeitangabe 
Wo ist es geschehen? Möglichst genaue Ortsangabe, genaue Beschreibung der örtlichen Situation 
Wie viele Personen sind betroffen?  Anzahl (ggf. Namen und Alter) der Beteiligten oder Opfer 
Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet?          

Notrufe:
110 Polizei
112 Rettungsdienst und Feuerwehr
116117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bei Verletzungen haften:
bei Teilnehmenden – im Regelfall die Krankenversicherung
bei Mitarbeitenden – die Berufsgenossenschaft

In einer Krisensituation geben ausschließlich die Verantwortlichen der Kirche Auskunft über das Geschehen. Beteiligte oder Betroffene geben keine Auskunft an Medienvertreter. Die Verantwortlichen der Kirche sind: Referent für Öffentlichkeitsarbeit – Telefon 069 242521-152
Bischof: zuständiger Superintendent; Leitung des betroffenen Werkes 

Hier findet ihr Hinweise und Leitlinien, die in einer Krise und bei Unfällen zu tun sind.
Was in einer Krisezu tun ist? – Hinweise und Leitlinien hier zum Herunterladen.

Versicherungen

Ihr müsst die Teilnehmenden über Versicherungsschutz während der Freizeit unterrichten, aber ihn nicht selbst beantragen!

Für wertvolle Gegenstände läuft die Versicherung über die Gemeinde bzw. den Veranstalter. Dazu nehmt ihr Kontakt mit ihnen auf.  

Euer direkter Draht zu uns

Habt ihr Fragen oder Anregungen für uns, dann meldet euch bei uns! Wir werden uns bei euch melden!

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